Bei allen Mietwagenanbietern gilt ein Mindestalter für die Anmietung eins
Leihfahrzeugs. In der Regel liegt dieses bei 19, 21, 23 oder 26 Jahren. Für den
Fall, dass die geforderte Altersgrenze unterschritten werden sollte, liegt es im
Ermessen des Vermieters, den Mietwagen dennoch herauszugeben. Vielfach wird
hierfür aus versicherungstechnischen Gründen ein gesonderter
"Jungfahrerzuschlag" verlangt. Bei einigen Veranstaltern in den USA, Kanada,
Südafrika und Namibia ist dieser Zuschlag für die gesamte Mietdauer bereits
inklusive.
Bei vielen Mietwagenfirmen sind in einigen Ländern die Anmietung von gehobenen Fahrzeugkategorien
und bestimmten Extraleistungen für Fahrer und Zusatzfahrer unter 25 Jahren
generell nicht möglich.
In einigen wenigen Ländern besteht eine gesetzliche Altershöchstgrenze bei der Anmietung eines Leihwagens. Allerdings gibt es auch Vermieter, die ihre Fahrzeuge - entsprechend den Mietbedingungen - nur an Fahrer herausgeben, die ein bestimmtes Höchstalter nicht überschreiten. Einige Vermieter akzeptieren bei über dem Höchstalter liegenden Fahrer auch ein ärztliches Attest, das die Fahrtauglichkeit bestätigt. Sollte dies beim ausgesuchten Vermieter möglich sein, empfiehlt es sich, bereits vor einer verbindlichen Buchung eine entsprechende Rückbestätigung anzufordern.
Hinweis
Fast alle Vermieter behalten sich das Recht vor, die Fahrzeugvermietung
abzulehnen, wenn der Fahrer - unabhängig vom Alter - den Eindruck erweckt, den Mietwagen nicht fehlerfrei
und ordnungsgemäß zu führen.