« zurück

 

Grenzverkehr

Nicht alle Vermieter erlauben die Überschreitung von Ländergrenzen mit dem Mietwagen. In der Regel hängt dies aber vom Vermieter und dem Land ab, in dem Mietwagen steht.
Bei Anmietungen innerhalb der EU stellt dies meist kein Problem dar. Hier kann man bei vielen Vermietern vielen Fahrzeugtypen und -klassen auch die umliegenden Nachbarländer befahren.

Anders sieht es jedoch mit Grenzüberschreitungen nach Ost-Europa aus. Hier erlauben nur sehr wenige Vermieter den Länderwechsel, der dann auch nur auf bestimmte Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen beschränkt ist.

Einige Vermieter verlangen für Grenzüberschreitungen zusätzliche Gebühren bzw. erlauben dies nur, wenn vor Ort eine länderübergreifenden Versicherung abgeschlossen wird.

 

 

Wichtig
Man sollte unbedingt seinen Vermieter am besten schon vor der verbindlichen Buchung über einen geplanten Länderwechsel informieren und ihm Zielort sowie Dauer des Aufenthalts mitteilen. Zusätzlich sollte man sich bei dessen Einverständnis eine schriftliche Bestätigung darüber geben lassen. Selbstverständlich sollte man auch darauf achten, dass der Versicherungsschutz bei einem Länderwechsel gegeben ist und sich dies ebenfalls schriftlich bestätigen lassen.