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Anmietdauer des Mietwagens

Mietdauer

Für einen Miettag wird ein 24-Stunden-Takt zu Grunde gelegt. Für jeden neu begonnenen 24-Stunden Zeitraum wird ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe ein voller Miettag berechnet. Das heißt, wenn man einen Mietwagen um 12 Uhr anmietet, muss man diesen auch bis spätestens 12 Uhr zurückbringen. Gibt man den Wagen erst um 14 Uhr ab, zählen diese beiden "Mehr-Stunden" als ganzer Tag, der auch so berechnet wird. Es empfiehlt sich daher die Abholzeit etwas großzügiger auszulegen und den Wagen ggf. erst eine Stunde nach der Ankunftszeit am Airport anzumieten. So erspart man sich Stress und Zeitdruck bei der Passkontrolle und am Kofferband. Viele Vermieter geben ihre Mietwagen auch heraus, wenn sie einige Zeit vor dem vereinbarten Termin abgeholt werden.

Auch bei der Rückgabe sollte man genügend Zeit einplanen, um wegen eventuell längeren Warteschlangen am Mietwagenschalter die vereinbarte Rückgabeuhrzeit nicht zu überschreiten. Die Rückgabe ist erst abgeschlossen, wenn man das unterschriebene und mit Uhrzeit versehene Rückgabeprotokoll in den Händen hält. Oftmals zeigen sich die Vermieter bei einer kurzen Zeitüberschreitung von bis zu 59 Minuten kulant und verlangen keine zusätzlichen Gebühren.

Tipp
Da sich die Mietpreise auch nach der Mietdauer richten, kann es sein, dass man für eine Anmietung von 8 Tagen weniger bezahlt, als für eine Anmietung von 7 Tagen. Also bei der Buchung immer genau darauf achten und ggf. den Mietwagen einen Tag früher abgeben.

 

 

Verlängerung der Anmietdauer

Wer seinen Mietwagen länger nutzen möchte, als im Mietvertrag vorgesehen, kann dies nur nach Rücksprache mit der jeweiligen Mietstation tun. Natürlich ist die Verlängerung von der Verfügbarkeit des Mietfahrzeugs am Zielort abhängig.

Durch den ständigen Wechsel der Mietwagenpreise kann der Preis der "ersten" Anmietung nicht gewährleistet werden. So kann es sein, dass die verlängerten Anmiettage einen anderen Preis haben, als die bisher gebuchten. Für den verlängerten Zeitraum wird der zu diesem Zeitpunkt vor Ort geltenden Miettarif zu Grunde gelegt. Der Mietpreis sowie die entsprechenden Versicherungen für die Verlängerung sind direkt an die Mietwagenfirma in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen.

Wichtig
Für den Fall, dass Sie die Mietdauer verlängern möchten, sollten Sie zuerst mit der entsprechenden Mietstation sprechen, ob das Fahrzeug weiterhin verfügbar ist, und sich anschließend mit unserem Kundenservice unter +49 (0)6109 / 50544976 in Verbindung setzen. Wir veranlassen gern die entsprechende Buchung für Sie und informieren Sie über den genauen Ablauf. So sparen Sie jede Menge Zeit und ggf. auch höhere Kosten für die erforderlichen Versicherungen, die vor Ort anfallen würden.

 

 

Maximale Mietdauer

Je nach Land und Vermieter gelten s.g. maximale Mietdauer. Sie regelt, wie lange ein Mietwagen an einem Stück angemietet werden kann. Das können 30, 42, 56, 60 oder auch 90 Tage sein. Wer den Mietwagen länger benötigt, muss zurück zur Mietstation, einen neuen Mietvertrag unterschreiben und ggf. das Fahrzeug wechseln. Die Buchung kann man bereits von zu Hause aus vornehmen, indem man einfach zwei Mietwagen mit verschiedenen Terminen bucht.

 

 

Mietdauer überschreiten

Wenn man einen Mietwagen übernimmt, erkennt man u.a. auch die im Vertrag festgelegte Mietdauer (s. oben) mit den dazugehörigen An- und Abgabezeiten an. Diese sind unbedingt einzuhalten. Wer bereits bei der Übernahme des Mietwagens weiß, dass die Rückgabezeit nicht eingehalten werden kann, sollte ggf. gleich bei dem Vermieter die Mietdauer verlängern (s. oben).

Bei einer Überschreitung von nur einigen Minuten zeigen sich die meisten Vermieter sehr kulant und es fallen keine weiteren Kosten an. Einige Vermieter fordern eine Überschreitungs-, Service- oder Bearbeitungsgebühr, andere wiederum stellen einen weiteren Miettag zum aktuellen Tagessatz (inkl. Steuern und Versicherungen) in Rechnung. Daher sollte man sich bereits bei der Abholung nach der entsprechenden Kulanzregelung erkundigen.

Wer seinen Mietwagen wegen eines unvorhersehbaren Staus oder aus anderen unverschuldeten Gründen später als vereinbart zurückbringen kann, sollte umgehend die Rückgabestation telefonisch darüber informieren. Vielfach zeigen sich die Vermieter dann kulant.

Wird die Mietdauer - aus welchen Gründen auch immer - um mehrere Tage überschritten ohne den Vermieter darüber zu informieren, wird dieser in den meisten Fällen die Polizei informieren und den Mietwagen als gestohlen melden. Die Folgen, die daraus entstehen, sind wohl jedem klar.

Tipp
Um den Vermieter rechtzeitig über eine eventuelle Verspätung zu informieren, sollte man die Telefonnummer der entsprechende Mietstation im Handy speichern bzw. griffbereit haben.

 

 

weitere Infos zum Thema:

- Stornierung
- Umbuchung