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Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung wird meist in Verbindung mit Vollkaskoversicherungen und Diebstahlschutz angeboten. Sie regelt, ob man im Schadensfall eine vorher festgelegte Summe selbst tragen muss oder nicht. Es gibt drei unterschiedliche Optionen für die Selbstbeteiligung:

 

mit Selbstbeteiligung
Wer Versicherungen mit Selbstbeteiligung abschließt, muss einen vertraglich geregelten Eigenanteil im Schadensfall übernehmen. Bei der Übernahme des Fahrzeuges muss eine Kaution hinterlegt werden, die im Schadensfall einbehalten wird. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Land zu Land unterschiedlich. Sie kann zwischen € 300,- und € 3.000,- variieren.

Rückerstattung der Selbstbeteiligung
Wie der Name es schon sagt: Die Selbstbeteiligung muss zwar im Schadensfall vor Ort an der Mietstation gezahlt werden, jedoch wird sie nach der Rückkehr vom Vermieter nach Einreichung der im Mietvertrag genannten Unterlagen erstattet. Wenn Schäden jedoch grob fahrlässig, vorsätzlich oder durch vertragswidrige Nutzung des Mietwagens entstanden sind, entfällt die Rückzahlung. Auch für den Fall, dass die Versicherung im Urlaubsland den Schaden nicht übernimmt, erfolgt keine Erstattung der Selbstbeteiligung, da hier das Vorliegen grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

ohne Selbstbeteiligung
Versicherungen ohne Selbstbeteiligung sind identisch mit der Variante "Rückerstattung der Selbstbeteiligung", nur dass man hier im Schadensfall vor Ort nichts zahlen muss. Meist ist dies eine separate Zusatzleistung, die bei der Buchung gesondert gebucht werden kann.

 

Tipp
Empfehlenswert ist die Mietwagenbuchung "ohne Selbstbeteiligung" bzw. "Selbstbeteiligung mit Rückerstattung". Bei vielen Vermietern ist diese Leistung bereits enthalten oder kann gegen einen geringen Betrag hinzugebucht werden. Wer diese Leistung erst beim Vermieter vor Ort dazubuchen möchte, zahlt in der Regel drauf, denn die Angebote der heimischen Vermieter und Vermittler sind weitaus günstiger.

 

 

Abkürzungen

Selbstbeteiligung

SB  - ----- 

 

Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden

NWR  - Non-waivable responsibility

 

Erstattung der Selbstbeteiligung

ZD  - Zero Deductible

 

ohne Selbstbeteiligung

ZE   - Zero Excess

 

Reduzierung der Selbstbeteiligung bei Schäden am Mietwagen

APP  - Accident Protection Package
ERF  - Excess Reduction Fee