Bei einer Mietwagenbuchung sollte man nicht nur auf einen günstigen Preis achten, sondern auch einen Blick auf die im Angebot enthaltenen
Leistungen werfen. Auf den zweiten Blick stellt man sehr schnell fest, dass es eine Vielzahl der verschiedensten Versicherungspakete gibt.
Zwar muss man für mehr Leistung auch etwas mehr zahlen, aber im Notfall zahlt sich der meist geringe Mehraufwand auf jeden Fall aus und
man erspart sich hohe Folgekosten.
Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, im dichten Versicherungs-Dschungel das passende Angebot zu finden, denn es gibt auch bei
Haftpflicht-, Vollkasko- und Diebstahlversicherungen zum Teil erhebliche Unterschiede, auf die man unbedingt achten sollte. Zudem bieten
viele Autovermieter und -vermittler verschiedene Zusatzversicherungen mit erhöhten Deckungssummen und weiteren nützlichen Leistung
an, die wir hier erläutern möchten.
Auch sollte man wissen, dass bei der Fahrzeugübernahme am Urlaubsziel fast immer weitere Zusatzversicherungen angeboten werden.
Deshalb sollte man im Vorfeld unbedingt prüfen, welche Leistungen bereits im Mietvertrag enthalten sind, um sich unnötige Kosten zu
sparen. In der Regel sind die Versicherungen bei einer Onlinebuchung über einen Vermittler oder Vermieter auch wesentlich günstiger,
als über den Vermieter vor Ort.
Welche Fragen sind für die Auswahl des passenden Versicherungspaketes wichtig:
- Beinhaltet das Angebot Vollkasko- und Diebstahlversicherung ?
- Werden die Versicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung angeboten ?
- Sind die Deckungssummen ausreichend hoch ?
- Werden bestimmte Schäden am Fahrzeug ausgeschlossen, wenn ja welche ?
- Beinhaltet das Versicherungspaket zusätzliche Leistungen ?
Falls das Mietauto gestohlen wird, kommt die Diebstahlversicherung zum tragen. Persönliche Gegenstände, die ggf. aus dem Fahrzeug gestohlen werden, sind jedoch nicht versichert. Diese Versicherung gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung.
Die Gepäckversicherung kommt für Schäden von persönlichen Gegenständen auf, die durch einen Unfall oder aufgrund eines Diebstahl aus dem Mietwagen heraus entstanden sind.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch den Mietwagen zu Lasten Dritter entstanden sind, wie z.B. Sachschäden und Verletzungen von Unfallgegnern. Diese Versicherung ist in fast allen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings variieren in den einzelnen Ländern die Deckungssummen, so dass diese im Schadensfall allein oft nicht ausreichen. Bei niedrigen Deckungssummen sollte daher unbedingt eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Deckungssumme der landesüblichen gesetzlichen Haftpflichtversicherung erhöht.
Falls bei einem Unfall die Insassen des Mietwagens in Mitleidenschaft gezogen werden, kommt die Personen-Insassenversicherung für dessen Verletzungen aus. Wenn die Mitfahrer eine eigene Auslandskrankenversicherung haben, wird in der Regel keine Personen- Insassenversicherung benötigt.
Wenn man in einem Land mit fremden Verkehrsregeln und Rechtssystem mit dem Mietwagen unterwegs ist, kann es sinnvoll sein, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Allerdings wird der Verkehrs-Rechtsschutz nicht nur von Versicherungsgesellschaften angeboten, sondern gehört auch bei vielen Automobilclubs und Kreditkartengesellschaften zum Leistungsumfang (z.B. wenn der Mietwagen mit einer bestimmten Kreditkarte bezahlt wird). Also unbedingt vorher darauf achten, ob bereits eine entsprechende Versicherung bereits besteht, oder nicht.
Hiermit wird geregelt, ob man im Schadensfall eine vorher festgelegte Summe selbst tragen muss oder nicht. Es gibt drei unterschiedliche Optionen für die Selbstbeteiligung:
- mit Selbstbeteiligung
Wer Versicherungen mit Selbstbeteiligung abschließt, muss einen vertraglich geregelten Eigenanteil im Schadensfall übernehmen.
- Selbstbeteiligung mit Rückerstattung
Der im Urlaubsland gezahlte Betrag wird nach der Rückkehr vom Vermieter erstattet.
- ohne Selbstbeteiligung
Bei Versicherungen ohne Selbstbeteiligung übernimmt die Versicherung alle Kosten.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am Mietwagen von der kleinen Beule bis zum Totalschaden, die der Fahrzeugmieter selbst verursacht hat. Bei vielen Versicherungen sind jedoch Dach-, Glas-, Unterboden- und Reifenschäden im Leistungsumfang nicht enthalten. Wichtig zu wissen ist auch, dass es zwei Varianten der Vollkaskoversicherung gibt: mit Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung.