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Führerschein

Für die Anmietung eines Leihwagens muss der Fahrer einen gültigen Führerschein vorlegen, der zum Führen eines PKW (ehem. Klasse III / Euroführerschein B) berechtigt. Bei den meisten Vermietern muss der Fahrer zudem über eine Fahrpraxis von mindestens 12 bzw. 24 Monaten verfügen.

In vielen Ländern gilt bei verschiedenen Vermietern ein Mindestalter von 19 bzw. 21 Jahren für die Anmietung eines Leihwagens.

Alle weiteren Informationen finden sich in den Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters.

 

Hinweis
Eine Fotokopie des Führerscheins sowie die Vorlage einer Anfängererlaubnis werden in der Regel nicht vom Vermieter akzeptiert. Wer seinen Führerschein verloren hat, kann auch einen befristeten Führerschein vorlegen; die Anerkennung liegt hier jedoch im Ermessen des Vermieters.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für im Mietvertrag eingetragene Zusatzfahrer.

 

 

 

weitere Infos zum Thema:

- Internationaler Führerschein
- Zusatzfahrer