Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen EU-Führerschein. Das heißt, es müssen immer beide Führerscheine mitgeführt werden. Wer noch
keinen EU-Führerschein im Scheckkartenformat besitzt, kann diesen bei der Antragstellung des intl. Führerscheins gleich mit beantragen.
Bei Fahrten außerhalb der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins empfehlenswert.
Auf der Homepage von
www.berlin.de findet sich eine
Übersicht von Ländern, in denen der internationale Führerschein erforderlich ist bzw. empfohlen wird.
Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins ist auf 3 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist leider nicht möglich.
Alle weiteren Informationen erhält man je nach Bundesland bei seinem zuständigen Straßenverkehrsamt, Bürgeramt oder der Führerscheinstelle.
Land | nur deutscher Führerschein | zusätzlich Internationaler Führerschein | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Europa | |||
EU-Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Rep., Ungarn, Zypern |
ja | ----- | ---- |
Bosnien-Herzegowina | ja | ----- | ---- |
Albanien | ----- | empfohlen | ---- |
Island | ja | ----- | ---- |
Liechtenstein | ja | ----- | ---- |
Moldawien | ----- | empfohlen | ---- |
Norwegen | ja | ----- | ---- |
Russland | ----- | empfohlen | ---- |
Serbien | ja | ----- | ---- |
Schweiz | ja | ----- | ---- |
Türkei | ja | ----- | ---- |
Ukraine | ----- | empfohlen | ---- |
Weißrussland | ----- | empfohlen | ---- |
Nordamerika | |||
USA | wird geduldet, aber keine Rechtsgrundlage | ja, empfohlen | ---- |
Kanada | wird geduldet, aber keine Rechtsgrundlage | ja, empfohlen | ---- |
Mittel-/Südamerika | |||
Argentinien | ---- | ja | ---- |
Bolivien | ---- | ja | Der int. Führerschein muss vor Ort von der zuständigen Behörde abgestempelt werden. |
Brasilien | ---- | ja | Bei längerem Aufenthalt muss ein zeitlich begrenzter Führerschein in Brasilien ausgestellt werden. |
Chile | ---- | ja | ---- |
Costa Rica | ---- | ja | ---- |
Kolumbien | ---- | ja | ---- |
Kuba | ---- | ja | ---- |
Mexiko | ---- | ja | ---- |
Peru | ---- | ja | ---- |
Australien/Ozeanien | |||
Australien | ja, wird geduldet | zusätzlich empfohlen | ---- |
Neuseeland | ---- | ja | Mit dem deutschen Führerschein plus Übersetzung oder internationalem Führerschein darf bis zu 12 Monate gefahren werden. |
Asien | |||
Bahrain | ---- | ja | ---- |
China | ---- | ja | In der Regel muss noch zusätzlich eine Fahrprüfung abgelegt werden. |
Indien | ---- | ja | ---- |
Indonesien | ---- | ja | Nur auf Bali darf man selbst fahren, sonst muss ein Auto mit Chauffeur gemietet werden. |
Irak | ---- | ja | ---- |
Iran | ---- | ja | ---- |
Israel | ---- | ja | ---- |
Japan | ---- | ---- | In Japan wird ein beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins gefordert, die zusammen mit dem Touristenvisum 3 Monate gültig ist. Die Übersetzung kann nur durch die Deutsche Botschaft in Tokio oder von den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen in Japan ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 3000 Yen (ca. 21,- Euro) und sind in der Landeswährung zu entrichten. |
Katar | ---- | ja | Der Int. Führerschein gilt nur 7 Tage lang. Danach muss man sich eine „Temporary Visitor's Driving Licence“ ausstellen lassen. |
Malaysia | ---- | ja | ---- |
Oman | ---- | ja | ---- |
Saudi-Arabien | ---- | ja | Frauen dürfen in Saudi-Arabien nicht Auto fahren. |
Thailand | ---- | ja | ---- |
Vereinigte Arabische Emirate | ---- | ja | Mindestalter ist 21. Sie benötigen eine „Temporary Visitor's Driving Licence“. Mietwagen-Unternehmen sind behilflich. |
Afrika | |||
Ägypten | ---- | ja | ---- |
Algerien | ---- | ja | ---- |
Kenia | ---- | ja | bis zu 3 Monate (bei Polizei anmelden) |
Marokko | ---- | ja | ---- |
Mauritius | ---- | ja | ---- |
Südafrika | ---- | ja | ---- |
Tunesien | ---- | ja | ---- |
*Die obige Übersicht stellt nur eine unverbindliche Empfehlung dar. Daher kann für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Stand: 03/2014 -
Quelle:
www.berlin.de