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Zusatzfahrer

Wer weite Strecken nicht allein fahren möchte, tut sich gut daran einen weiteren Fahrer im Mietvertrag eintragen zu lassen. Denn nur wer namentlich im Mietvertrag erfasst ist, ist berechtigt den Mietwagen zu fahren. Die Voraussetzungen hierfür sind identisch mit denen, die für den Hauptfahrer gelten: Der Zusatzfahrer benötigt einen gültigen Führerschein, muss das erforderliche Mindestalter erfüllen und die entsprechende Fahrpraxis vorweisen. Zudem muss jeder zusätzliche Fahrer bei der Fahrzeugübernahme persönlich anwesend sein.

Wer bei der Buchung vergessen hat, den Zusatzfahrer anzugeben, kann dies bei der Mietstation vor Ort nachholen. Bei den meisten Vermietern entstehen zusätzlich Kosten für einen weiteren Fahrer.

Alle erforderlichen Informationen zu zusätzlichen Fahrern finden sich in den Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters.

 

Wichtig
Alle Versicherungsgesellschaften verweigern im Schadensfall die Zahlung, wenn das Mietfahrzeug von einem nicht eingetragenen Fahrer gesteuert wurde.

 

 

 

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